Wohngebäudeversicherung: Was passiert mit Ihrem Vertrag, wenn Sie Ihr Haus verkaufen?
Unkomplizierte Übertragung der Police auf den neuen Eigentümer
Eine Wohngebäudeversicherung geht bei einem Wechsel des Eigentümers automatisch auf den Käufer über, sobald der Eintrag im Grundbuch geändert ist. Der neue Eigentümer kann die Police allerdings innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf kündigen.
Teilen Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft daher bitte unverzüglich den Namen des Käufers Ihres Hauses mit. Dieser sollte in jedem Fall – sofern er Ihren Vertrag nicht übernehmen will - einen neuen Versicherungsschein beantragen, da die Absicherung jedes Wohngebäudes gegen Elementarschäden ein Muss ist.
FAQ´s - weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung
Autor: insurance1 agency | 01.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Haftpflicht / Heim / Recht, Wohngebäudeversicherung

