Erleichterte Antragsanahme durch elektronischen Personalausweis
Trotz aller Bemühnungen vonseiten des Gesetzgebers und der Versicherungswirtschaft gibt es bis jetzt keine Lösung, mit denen ein elektronischer Antrag rechtskonform und ökonomisch sinnvoll unterschrieben werden kann. Aus Sicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) könnte der zukünftige elektronische Personalausweis Abhilfe schaffen.
Wie überall in der Wirtschaft wird auch in der Versicherungsbranche versucht, dem steigenden Wettbewerbsdruck durch eine Industrialisierung und Rationalisierung der Geschäftsprozesse zu begegnen. Dazu gehört unter anderem die zunehmende Verbreitung des "elektronischen Antrags", mit dem der Antragsprozess vereinfacht werden soll. Er stößt jedoch dann an seine Grenzen, wenn es um die rechtskonforme Unterschrift geht. Bis heute gibt es kein Verfahren, das sowohl sicher und rechtskonform, als auch wirtschaftlich und praktikabel ist. Dies führt zu "Medienbrüchen", d.h. bei der Antragstellung müssen elektronische und herkömmliche Medien wie die Übersendung der Unterschrift auf dem Postweg kombiniert werden.
Zwar hat der Gesetzgeber im Signaturgesetz den Rechtsrahmen für die qualifizierte Signatur gesetzt, sie wird aber bis jetzt von der Wirtschaft nicht so recht angenommen. In einem Beitrag für die "Versicherungswirtschaft" plädiert Günther Otten in seiner Eigenschaft als Mitglied der Datenschutz-Kommission und Leiter des Gremiums für Informations- und Kommunikationstechnologie des GDV dafür, mit dem von der Bundesregierung geplanten zukünftigen elektronischen Personalausweis in Zukunft die Authentisierungsprozesse beim Erstkontakt mit dem Kunden durchzuführen. Das Dokument soll im Chipkarten-Format erscheinen und biometrische Daten wie ein digitales Foto und Fingerabdrücke enthalten. Es könnte in Verbindung mit dem elektronischen Antrag des Versicherungsvertreters eingesetzt werden. Dabei muss sich zunächst der Dienst, der den Antrag erstellt, gegenüber dem elektronischen Personalausweise authentisieren. Anschließend gibt der Kunde mithilfe einer PIN seine Einwilligung zum Erheben der erforderlichen Zertifikatsdaten und willigt mit einer zweiten PIN ein, dass sie an das Versicherungsunternehmen übermittelt und von diesem genutzt werden. Aus Sicht des GDV könnte dies zu einer rechtskonformen Anwendungslösung führen, die zudem frei von Medienbrüchen ist. Durch das zukünftige Bundesmelderegister ergäben sich außerdem zusätzliche Möglichkeiten der Validierung.[Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 06.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

