Warum gibt es eine Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge?
Schutz des Einzelnen für alle Fälle
Jeder Halter eines Kfz ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit zum einen der Schadenersatz für ein etwaiges Verkehrsopfer garantiert ist, und zwar auch auf den Fall, dass der Verursacher mittellos ist. Zum anderen wird damit vermieden, dass der Schadenersatzpflichtige selbst den angerichteten Schaden bezahlen muss, denn dies könnte in vielen Fällen die wirtschaftliche Existenz des Halters gefährden. Aus diesen Gründen ist ein Verstoß gegen die gesetzliche Versicherungspflicht auch strafbar.
FAQ´s - weitere Informationen zur KfZ Versicherung
Autor: insurance1 agency | 07.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

