Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung?
Wissen ab wann umfassender Schutz gewährleistet ist und wann er beendet ist
Mit Zahlung des 1. Beitrags beginnt grundsätzlich der Versicherungsschutz. Möchten Sie jedoch das Fahrzeug bereits vor dem Tag der Zulassung benutzen, können Sie vorläufigen Versicherungsschutz mit der Aushändigung der Versicherungsbestätigung (früher bekannt als Doppelkarte“) erhalten. Diese müssen Sie auch für die Zulassung Ihres Kfz bei der Zulassungsstelle vorlegen. Gültig ist diese Versicherungsbestätigung jedoch nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sofern Sie schon vor der ersten Beitragszahlung auch den Fahrzeugvoll-, -teil oder Insassenunfallschutz haben möchten, bedarf das einer besonderen schriftlichen Vereinbarung im Versicherungsantrag.
Wenn Sie aber den Versicherungsbeitrag schuldhaft nicht binnen 28 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlen, wird der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend außer Kraft gesetzt. D. h., man wird Sie dann so behandeln, als hätten Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz gehabt.
Der Versicherungsvertrag kann entweder durch eine ordentliche Kündigung (bspw. durch einen eingeschriebenen Brief an den Versicherer innerhalb der Kündigungsfrist bei einer Vertragsdauer von einem Jahr) oder durch eine außerordentliche Kündigung (bspw. im Schadensfall oder nach Verkauf des Fahrzeugs) beendet werden. Ein Versicherungsvertrag endet allerdings auch beim so genannten Wagniswegfall, bspw. im Falle eines Totalschadens. Diesen sollten Sie dann unverzüglich Ihrem Versicherer melden.
FAQ´s - weitere Informationen zur KfZ Versicherung
Autor: insurance1 agency | 08.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

