Wie hoch ist die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Versicherungsschutz über die gesetzliche Mindestsumme hinaus
Über die vom Gesetzgeber festgelegten Mindestdeckungssummen für
die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bieten einige Versicherer einen verbesserten Versicherungsschutz von über 100 Mio. EUR. Dieser gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Personenschäden werden jedoch nur 8 Mio. EUR für jede geschädigter Person bereitgestellt.
Ein Beispiel:
Eine von 3 Insassen wird sehr schwer verletzt, die Schadenshöhe beträgt 3,5 Mio. Euro. Die beiden anderen Personen werden weniger schwer verletzt, die Schadenshöhen liegen bei 100.000 bzw. 50.000 Euro. Im Rahmen der Mindestdeckungssumme würde der schwer Verletzte höchstens 2,5 Mio. Euro Entschädigung erhalten. Die Differenz von 1 Mio. Euro müsste der Versicherungsnehmer selbst, d.h. aus eigener Tasche begleichen. Deshalb können erhöhte Deckungssummen von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal vereinbart werden (im Falle von Personenschäden gelten 8 Mio. Euro pro geschädigter Person).
FAQ´s - weitere Informationen zur KfZ Versicherung
Autor: insurance1 agency | 08.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

