Was muss bei einem Unfall mit dem Kfz beachtet werden?
Obliegenheiten beachten - Fehler im eigenen Interesse vermeiden
Schnell ist ein Unfall passiert. Jetzt heißt es, einen klaren Kopf zu bewahren. Sichern Sie daher zunächst die Unfallstelle ab und versorgen Sie etwaige Verletzte. Informieren Sie unter allen Umständen einen Arzt, wenn jemand verletzt wurde. In diesem Fall sollten Sie auch die Polizei verständigen. Den Beamten können Sie dann auch gleich größere Sachschäden anzeigen, bspw. Brand- oder Entwendungsschaden von über 1.000 EUR. Fotografieren Sie wenn möglich auch den Unfallort und die verunfallten Fahrzeuge da dies für eine realistische Feststellung des Unfallhergangs wichtig ist. Sind die Schäden jedoch nur gering, sollten Sie das Fahrzeug besser aus der Gefahrenzone räumen.
Bei Unfällen mit Beteiligten aus anderen Ländern sollten Sie zudem den Europäischen Unfallbericht verwenden, in dem etwaige Sprachbarrieren aufgehoben werden. Lassen Sie sich jedoch stets die Ausweise der Unfallgegner vorzeigen. Notieren Sie sich wichtige Eckdaten, so bspw. die Kennzeichen und die Anschrift der jeweiligen Fahrzeughalter, deren Versicherungsgesellschaft und –nummer sowie die Namen und Adressen der verfügbaren Unfallzeugen. Hüten Sie sich jedoch davor, ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Dies können Sie getrost Ihrer Versicherung überlassen, die mit ihren Fachleuten die rechtliche Situation für Sie beurteilen wird. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie den Schaden ordnungsgemäß Ihrem Versicherer gemeldet haben.
FAQ´s - weitere Informationen zur KfZ Versicherung
Autor: insurance1 agency | 09.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

