Wie kann man seinen günstigen Schadensfreiheitsrabatt beibehalten?
So sichern Sie sich langfristig die günstigen Versicherungsbeiträge
Mit jedem Schaden verschlechtert sich die Rabattklasse Ihres Kfz-Versicherungsvertrages. Daher haben Sie die Möglichkeit, einen Unfall mit geringfügigem Sachschaden von bis zu 500 EUR zur Erhaltung Ihres Schadensfreiheitsrabattes selbst regulieren. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Schaden entgegen der ursprünglichen Rechnung höher wird und ein Verzicht auf den Rabatt unterm Strich günstiger ausfallen würde, können solche Fälle im selben Jahr des Unfalls, nachträglich dem Versicherer zur Regulierung gemeldet werden.
Umgekehrt ist es auch möglich, zunächst jeden Schaden vom Versicherer regulieren zu lassen und nachträglich zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes die entstandenen Kosten zu erstatten. Ihr Vertrag und somit Ihr Schadensfreiheitsrabatt bleibt darüber hinaus unbelastet, wenn die Versicherungsgesellschaft etwaige Entschädigungsleistungen bspw. aufgrund von Teilungsabkommen mit anderen Versicherern erbringen muss.
FAQ´s - weitere Informationen zur KfZ Versicherung
Autor: insurance1 agency | 09.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

