Rürup Rente – Basis Rente – welche Leistungen erhalte ich im Todesfall?
Ich habe gehört, dass bei der Basisrente das angesparte Vermögen im Todesfall verloren ist. Stimmt dies?
Dies gilt nur dann, wenn keine Absicherung für die Hinterbliebenen im Sinne des Alterseinkünftegesetzes besteht. Um dies zu vermeiden, sollten Sie bei der Basisrente auch einen Hinterbliebenenschutz für Ihren Ehepartner mitvereinbaren.
Hinweis: Einige ausgewählte Versicherer bieten alle Tarife zur Basisrente nach Absicherung im vorzeitigen Todesfall für die Hinterbliebenen im Sinne des AltEinkG. Bei einigen Tarifen der Basisrente besteht die Absicherung in Form einer fest vereinbarten Witwen-/Witwerrente. Bei den weiteren Tarifen wird das entsprechende Todesfallkapital verrentet.
Können bei der Basisrente auch Todesfall-Leistungen in Form eines einmaligen Kapitalbetrages für den Ehegatten vereinbart werden?
Bei der Basisrente darf eine Todesfall-Leistung nur in Form einer lebenslangen Rente an den überlebenden Ehegatten des Verstorbenen gezahlt werden. Für die Absicherung eines Ehegatten / Lebensgefährten (-in) auf Kapitalbasis empfiehlt sich eine separate Risikoversicherung.
Was passiert, wenn ich vor Rentenbeginn versterbe?
Der Gesetzgeber stellt bei einer Basisrente die Altersversorgung des Einzelnen in den Vordergrund. Deshalb bietet eine Basisrente – gemäß den gesetzlichen Bestimmungen – grundsätzlich keine Todesfall-Leistung. Wenn Sie es wünschen kann aber eine Hinterbliebenenleistung für den Ehepartner und die kindergeldberechtigten Kinder vereinbart werden.
FAQ´s - weitere Informationen zur Rürup Rente
Autor: insurance1 agency | 13.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Rürup Rente


