Wie wird die Basisversorgung eigentlich steuerlich behandelt?

Steuerliche Behandlung der Rürup Rente

Bei der Basisversorgung werden die Beiträge für den Aufbau der eigenen Altersversorgung nach und nach steuerfrei gestellt. Dadurch wächst das Nettoeinkommen der Erwerbstätigen und es wird Einkommen für die private Altersversorgung frei. So fördert das Alterseinkünftegesetz die langfristige Alterssicherung.

Die nachgelagerte Besteuerung Stellt somit eine Verlagerung der Steuerpflicht in das Rentenalter dar. Einen Zeitraum, in dem i.d.R. einen niedrigeren Steuersatz hat als in der Phase der Berufstätigkeit.

Müssen die Erträge, die der Versicherer erwirtschaftet, jährlich versteuert werden?

Die Erträge, die Ihrer Basisrente Jahr für Jahr gutgeschrieben werden, sind bis zum Rentenbeginn steuerfrei.

Ist eine Doppelbesteuerung der Beträge und Renten ausgeschlossen?

Die Frage einer Doppelbesteuerung wurde bereits im Rahmen des Gesetzesvorhabens eingehend geprüft. Die Regelungen im Alterseinkünftegesetz stellen sicher, dass eine evtl. verfassungswidrige Doppelbesteuerung nicht auftritt. Der langfristige Stufenplan, nach dem für die bisherigen Rentner 50% der Rente dauerhaft steuerfrei bleiben, stellt zusammen mit den steuerlichen Abzugs-, Pausch- und Freibeträgen sicher, dass der frühere Beitrag aus versteuertem Einkommen nicht ein zweites Mal mit Steuern belastet wird.

Der anfängliche Besteuerungsanteil von 50 % im Jahre 2005 ist einfach nachvollziehbar, da bei jedem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Arbeitgeber übernommen wurde. Dieser Rentenversicherungsbeitrag war steuerfrei.

FAQ´s - weitere Informationen zur Rürup Rente

Autor: insurance1 agency | 13.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Rürup Rente

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