VVG-Reform endgültig verabschiedet
Die VVG-Reform kann - wie geplant am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Nachdem der Deutsche Bundestag Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsgesetztes bereits am 5. Juli verabschiedet hatte, hat es nunmehr am 21. September auch den Bundesrat passiert.
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten und dann für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge gelten. Auf bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossene (Alt-)Verträge kann bis zum 31. Dezember 2008 altes Recht angewendet werden. Nach dieser Übergangsfrist gilt das neue Recht zwingend auch für diese Verträge.
Die bereits durch die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie seit 22. Mai geltenden neuen Informations- und Dokumentationspflichten werden nunmehr Bestandteil des VVG. Ab 1. Januar 2008 sind zusätzlich auch die Versicherer zur aktiven Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichtet. So muss etwa der Versicherer dem Versicherungsnehmer zukünftig rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers diesem alle Vertragsbestimmungen einschließlich der AVB und weiterer Informationen klar und verständlich in Textform mitteilen (§7 VVG) - hierzu gehört auch eine Aufschlüsselung der konkreten Abschlusskosten. Damit gehört das sogenannte Policenmodell ab 1. Januar 2008 der Vergangenheit an. Es wird dann durch das Antragsmodell oder das Invitatiomodell ersetzt.
Beim Antragsmodell erhält der Versicherungsnehmer vor dem Unterschreiben des Versicherungsantrags alle notwendigen Vertragsinformationen. Dabei ist der Versicherungsantrag für den Kunden bereits rechtlich bindend. Beim Invitatiomodell stellt der "Antrag" des Versicherungsnehmers dagegen noch keine verbindliche Willenserklärung dar. Er fordert mit diesem "Antrag" den Versicherer lediglich auf, ihm seinerseits ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot des Versicherers (Police) erhält der Versicherungsnehmer dann vollständig mit allen notwendigen Informationen. Er kann dieses Angebot nun (durch schriftliche Erklärung) annehmen.
Außerdem werden durch die VVG-Reform u.a. Änderungen hinsichtlich der Informations- und Beratungspflichten während der Laufzeit des Vertrages vorgenommen. Des Weiteren wird das Kündigungsrecht neu gefasst. Ferner wird die Unteilbarkeit der Versicherungsprämie abgeschafft. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei Beendigung eines Versicherungsvertrages im Laufe eines Versicherungsjahres - z.B. durch Kündigung oder Rücktritt - die Prämie nur noch zeitanteilig zahlen muss. Den Rest der bereits gezahlten Prämie erhält er gegebenenfalls zurück. Nach bislang geltendem Recht hat(te) der Versicherer Anspruch auf die Versicherungsprämie für die gesamte laufende Versicherungsperiode.
Flankiert wird das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsgesetztes durch die sogenannte "Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen" (VVG-InfoV), die aber noch nicht erlassen ist, jedoch ebenfalls am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Die VVG-InfoV sieht u.a. vor, dass Versicherungsunternehmen die Abschlusskosten eines Versicherungsvertrages in EUR angeben müssen. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 21.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

