In welchem Umfang leistet die Fahrzeugversicherung im Schadenfall?

Totalschaden vs. Reparaturschaden

Grundsätzlich wird in der Schadenregulierung zwischen Total- und Reparaturschaden unterschieden. Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug durch Verlust bzw. Entwendung oder Zerstörung (bspw. durch Unfall) vollständig wiederbeschafft werden muss. Es wird dann der Kaufpreis für ein zum Schadentag gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug ersetzt. Sofern für den Fall des Diebstahls ein prozentualer Abschlag bei der Entschädigung vereinbart worden ist, bspw. wenn keine elektronische Wegfahrsperre verbaut ist, so gilt der der ermäßigte Betrag als maßgebend. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wie ein etwaiger Restwert des Kfz werden ebenso mit der Ersatzleistung verrechnet.

Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs (Reparaturschaden) werden die Kosten der Wiederherstellung vom Versicherer ersetzt, dazu zählen auch die dafür notwendigen Nebenkosten, wie einfache Fracht- und Transportkosten. Nicht ersetzt werden hingegen Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung des Kfz. Reparaturkosten werden generell nur bis zu der Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Sofern der Reparaturaufwand über dieser Höchstgrenze liegt, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden und dieser wird dann auch als solcher vom Versicherer behandelt.

FAQ´s - weitere Informationen zur KfZ Versicherung

Autor: insurance1 agency | 23.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

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