Wie wird der Beitrag in der Teilkaskoversicherung und in der Vollkaskoversicherung berechnet?

So ergibt sich Ihr Versicherungsbeitrag

Maßgeblich für die Berechnung der Beiträge in der Teilkaskoversicherung und in der Vollkaskoversicherung sind auch hier die Pkw-Typklassen. Im sogenannten Typklassenverzeichnis werden die einzelnen Modelle entsprechend dem individuellen Schadenverlauf in 31 Typklassen eingeordnet. Darüber hinaus ist bedeutsam, welcher Regionalklasse der Wohnort des Versicherungsnehmers entspricht. Auch hierbei werden die Zulassungsbezirke entsprechend der Höhe und Häufigkeit der lokal entstandenen Schäden in ein Klassensystem unterteilt.

Natürlich zählt auch in der Fahrzeugvollversicherung wie in der Haftpflichtversicherung die Dauer der Schadenfreiheit bei der Berechnung der Prämien. Dabei zählen jedoch solche Schäden nicht, die bereits über die Fahrzeugteilversicherung gedeckt sind.

Einfluss auf den Beitrag hat auch die Höhe der von Ihnen gewählten Selbstbeteiligung. Grob gesagt: Je höher Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall, desto geringer Ihr Versicherungsbeitrag.

Auch in der Fahrzeugversicherung gibt es, die es erlauben, den Beitrag zu erhöhen, wenn sich z. B. der Schadenbedarf oder die Zuordnung des Vertrages zu den

Ändern sich während der Vertragslaufzeit Ihre Typ- oder Regionalklasse können Beitragsanpassungsklauseln wirksam werden. In diesem Fall haben Sie als Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, und zwar mit Wirkung zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.

FAQ´s - weitere Informationen zur KfZ Versicherung

Autor: insurance1 agency | 23.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

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