Was müssen Sie im Schadenfall tun?
Worauf Sie im Fall der Fälle achten sollten
In erster Linie ist es wichtig, den Schaden an Ihrem Fahrzeug unverzüglich zu melden, wenn Sie Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung beanspruchen möchten. Ferner sind Sie dazu verpflichtet, dem Versicherungsgeber alle Angaben zu machen, die zur Aufklärung und Bearbeitung des Schadenfalles notwendig sind.
Sie sollten sich daher auch einer Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs, bspw. durch einen Gutachter oder Sachverständigen, nicht verweigern. Bei Diebstahl-, Brand- oder Wildschaden müssen Sie unbedingt darauf achten, diesen der Polizei unverzüglich zu melden, es sei denn, der Schaden ist als geringfügig zu werten (i. d. R. nicht mehr als 150 EUR).
FAQ´s - weitere Informationen zur KfZ Versicherung
Autor: insurance1 agency | 24.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

