Riester Rente: Ab wann dürfen denn Auszahlungen aus dem Altersvorsorgevermögen erfolgen?

Riester Rente – Auszahlungsbeginn

Der frühest mögliche Auszahlungsbeginn ist das vollendete 60. Lebensjahr- unabhängig davon – andere Altersvorsorgeansprüche (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung) fällig werden.

Kann ich mehr als einen Riestervertrag abschließen?

Prinzipiell können mehrere Riester-Verträge nebeneinander abgeschlossen werden. Allerdings kann der Zulagenanspruch auf höchstens zwei Verträge verteilt werden. Sollten mehr als zwei Riesterverträge gleichzeitig bespart werden- was in der Praxis sehr selten vorkommen dürfte-, so muss sich der Sparer entscheiden, auf welche zwei Verträge die Zulage gutgeschrieben werden soll.

FAQ´s - weitere Informationen zur Riester Rente

Autor: insurance1 agency | 30.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente

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