Riester Rente: Ab wann dürfen denn Auszahlungen aus dem Altersvorsorgevermögen erfolgen?
Riester Rente – Auszahlungsbeginn
Der frühest mögliche Auszahlungsbeginn ist das vollendete 60. Lebensjahr- unabhängig davon – andere Altersvorsorgeansprüche (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung) fällig werden.
Kann ich mehr als einen Riestervertrag abschließen?
Prinzipiell können mehrere Riester-Verträge nebeneinander abgeschlossen werden. Allerdings kann der Zulagenanspruch auf höchstens zwei Verträge verteilt werden. Sollten mehr als zwei Riesterverträge gleichzeitig bespart werden- was in der Praxis sehr selten vorkommen dürfte-, so muss sich der Sparer entscheiden, auf welche zwei Verträge die Zulage gutgeschrieben werden soll.
FAQ´s - weitere Informationen zur Riester Rente
Autor: insurance1 agency | 30.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente


