Riester Rente: Wer erhält keine staatliche Förderung ?
Wer kann keine Förderung erhalten?
- Nicht versicherungspflichtige Selbstständige
- Freiwillig Versicherte
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- Geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte (z.B. in 400-Euo-Jobs)
- Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen
- Nicht Erwerbstätige (Ausnahme: Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten)
- Selbstständige Handwerker, wenn für Sie mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt
worden sind, ausgenommen Bezirksschornsteinfeger.
Mein Ehegatte gehört nicht zum förderfähigen Kreis.Bekommen wir beide eine Förderung?
Ja, auch bei Ehepaaren, bei denen nur denen nur ein Partner förderberechtigt ist, besteht die Möglichkeit, dass beide Ehegatten einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Der förderberechtigte Ehegatte muss sich also an der geförderten Altersvorsorge beteiligen und auch einen Eigenbeitrag bezahlen. Voraussetzung ist, dass die Person zum förderfähigen Personenkreis gehört.
FAQ´s - weitere Informationen zur Riester Rente
Autor: insurance1 agency | 30.09.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente


