Riester Rente: Habe ich einen Anspruch auf Förderung, auch wenn ich arbeitslos bin?
Anspruch auf Förderung bei Arbeitslosigkeit ?
Ja, auch Arbeitslose haben einen Anspruch auf Förderung, da diese Personengruppe sozialversicherungspflichtig ist. Dies trifft ebenfalls für Bezieher von Arbeitslosengeld II zu, da die Bundesagentur für Arbeit einen pauschalen Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass Arbeitslosengeld II- Bezieher vor Beginn ihrer Arbeitslosigkeit rentenversicherungspflichtig waren. Ebenfalls sind dabei Personen direkt anspruchsberechtigt, die aufgrund ihrer Vermögensverhältnisse oder anderweitiger Einkünfte kein Arbeitslosengeld II erhalten.
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Autor: insurance1 agency | 01.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente


