VVG InfoV steht noch nicht
Nach der endgültigen Verabschiedung der VVG-Reform wartet die Versicherungsbranche nunmehr auf die die Novelle des Versicherungsvertragsrecht flankierende Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV). Doch deren Verabschiedung verzögert sich.
Den ersten Entwurf der VVG-InfoV hatte das zuständige Bundesjustizministerium Mitte Juni vorgestellt. Nach umfangreicher Anhörung von Verbänden, Politik und der Versicherungswirtschaft arbeitet das Bundesjustizministerium derzeit an der Überarbeitung dieses Entwurfs. Der neue Verordnungsentwurf könnte nach Angaben von Ministerialrat Volker Schöfisch Mitte Oktober fertig gestellt sein. Eventuelle Verzögerungen könne er aber nicht ausschließen. Der fertige Verordnungsentwurf muss im Anschluss mit dem Finanz-, dem Verbraucher- sowie dem Wirtschaftsministerium abgestimmt werden, sodass es im Falle von Verzögerungen in der Ressortabstimmung durchaus möglich ist, dass die VVG-InfoV erst Mitte Dezember verkündet wird. Damit dürfte die Zeit für die Versicherungswirtschaft, sich auf die neuen Regelungen einzustellen, knapp werden. Im Mittelpunkt der derzeitigen Verhandlungen bei der Ausgestaltung der VVG-InfoV steht daher auch eine gestaffelte Regelung des Inkrafttretens. Eigentlich war geplant, die Informationspflichtenverordnung vollumfänglich am 1. Januar 2008 in Kraft treten zu lassen - parallel zum neuen VVG.
Die VVG-InfoV sieht u.a. vor, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer ein sogenanntes Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen muss, das alle Informationen enthält, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Versicherungsvertrages von besonderer Bedeutung sind (§ 4 Abs. 1 VVG-InfoV-E). § 4 Abs. 2 regelt, welche Informationen dies im Einzelnen sind, z.B. Art des angebotenen Versicherungsvertrages, Beschreibung des versicherten Risikos, Höhe der Prämie, Leistungs- und Risikoausschlüsse, zu beachtende Obliegenheiten, Vertragslaufzeit, u.a..
Sollte die VVG-InfoV tatsächlich erst Mitte Dezember veröffentlicht bzw. verkündet werden, so wäre die Zeit für die Versicherungsunternehmen, sich insbesondere auf die Regelungen zum Produktinformationsblatt einzustellen, denkbar knapp. Deshalb bestehen laut Bundesjustizministerium derzeit Überlegungen, die Pflicht zur Aushändigung des Produktinformationsblattes erst zum 1. Juli 2008 einzuführen. Eine solche Regelung würde auch von der Versicherungswirtschaft begrüßt. Axel Wehling, Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), bezeichnete eine etwaige Verschiebung der Pflicht zur Aushändigung des Produktinformationsblattes unlängst als Chance für die Versicherer, sich ordentlich auf diese Neuregelung vorzubereiten und Schulungen zu organisieren.
Zum Thema Produktinformationsblatt wird derzeit außerdem noch darüber diskutiert, ob diese Informationspflicht für die Versicherer nur gegenüber Verbrauchern bzw. Kleinunternehmern gelten soll und nicht - wie bislang vorgesehen - gegenüber jedem Versicherungsnehmer, also auch jedem Unternehmer. Ministerialrat Volker Schöfisch bezeichnete eine Beschränkung auf den Verbraucher bereits als vernünftig. Eine Abgrenzung von Kleingewerbetreibenden könne allerdings schwierig werden. Dennoch sei auch in diesem Punkt noch nicht das letzte Wort gesprochen, so Schöfisch weiter. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 01.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

