Riester Rente: Kinderzulage
Wer erhält die Kinderzulage?
Bei Eltern, die zusammenleben, wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater. Dieser Antrag kann nur jeweils für ein Beitragsjahr gestellt und nicht zurückgenommen werden.Leben die Eltern getrennt, wird die Zulage dem Vertrag des Zulageberechtigten gutgeschrieben, der das Kindergeld erhält. Bei geschiedenen Eheleuten oder allein erziehenden Elternteilen erhält immer derjenige die Kinderzulage, der das Kindergeld bezieht.
FAQ´s - weitere Informationen zur Riester Rente
Autor: insurance1 agency | 02.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente


