Riester Rente: Wie und wann erhalten Sie die maximale Förderung?
Wie erhalte ich die maximale Zulage?
Die maximale Zulage erhält, wer ab 2004 zwei Prozent (maximal 1050 Euro), ab 2006 drei Prozent (maximal 1575 Euro) und ab 2008 vier Prozent (maximal 2100 Euro) seines versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (VJE) für die private Altersrente spart.
| VJE | Max. | |
| in den Jahren 2002 und 2003 | 1% | 525 EUR |
| in den Jahren 2004 und 2005 | 2% | 1.050 EUR |
| in den Jahren 2006 und 2007 | 3% | 1.575 EUR |
| ab dem Jahr 2008 jährlich bis zu | 4% | 2.100 EUR |
Die jeweils auf den Vertrag gezahlten Zulagen sind bereits in diesen Beiträgen enthalten
Wie erfolgt der Sonderausgabenabzug?
Die freiwilligen Beiträge können im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Diese Höchstgrenzen betragen:
| in den Jahren 2002 und2003 | 525 EUR |
| in den Jahren 2004 und 2005 | 1.050 EUR |
| in den Jahren 2006 und 2007 | 1.575 EUR |
| ab dem Jahr 2008 jährlich bis zu | 2.100 EUR |
Die jeweils auf den Vertrag gezahlten Zulagen sind bereits in diesen Beiträgen enthalten. Der Sonderausgabenabzug wirkt sich je nach individuellem Einkommensteuersatz unterschiedlich aus. Es empfiehlt sich, den Sonderausgabenabzug gelten zu machen. Das Finanzamt prüft im Rahmen einer so genannten Günstigerprüfung, ob über die Zulagenförderung hinaus eine zusätzliche Steuererstattung zum Tragen kommt.
FAQ´s - weitere Informationen zur Riester Rente
Autor: insurance1 agency | 02.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente

