Riester Rente – Allgemeine Fragen zum Eigenbetrag
Wieviel wird mich eine Riester-Rente also etwa Kosten?
Die vollen staatlichen Zulagen und Steuervorteile werden dann gewährt, wenn ein Versicherter in 2007 mindestens 3 Prozent des versicherungspflichtigen jährlichen Bruttolohns abzüglich der Zulagen durch den Staat in die Rentenversicherung einzahlt. Der Betrag steigt ab 2008 auf 4Prozent.
Was passiert, wenn ich meinem Mindesteigenbeitrag nicht oder nur teilweise leiste?
In diesem Fall werden die Zulagen nach dem Verhältnis der Altersvorsorgebeiträge zum Mindesteigenbeitrag gekürzt. Das bedeutet, dass der Anspruchsberechtigte, der nur 60% des Mindesteigenbeitrages geleistet hat, auch nur 60% der ihm zustehenden Zulagen erhält.
Reicht es, wenn ich den Förderbeitrag anlege oder muss ich auch eigene Beiträge leisten?
Grundsätzlich gilt: Ohne Eigenbeiträge keine staatliche Förderung. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag geleistet werden. Wie hoch der Eigenanteil ist, hängt stets von der Höhe des Vorjahreseinkommens und von der Höhe der Zulagen ab.
Wie erfahre ich, wie hoch meine beitragspflichtigen Einnahmen im Vorjahr waren?
Wenn Sie durchgehend bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, erhalten Sie von ihm einmal im Jahr eine Jahresmeldung zur Sozialversicherung. Daraus ergibt sich, wie hoch Ihre rentenversicherungspflichtiges Entgelt im Vorjahr war. Auch aus der Gehaltsabrechnung Dezember können Sie das rentenversicherungspflichtige Einkommen ersehen.
Nach welchem Einkommen bemisst sich der Mindesteigenbeitrag bei Beamten und vergleichbaren Personengruppen und aus welchen Unterlagen kann ich die relevanten Einkommensgrößen ersehen?
Grundlage der Berechnung ist die bezogene Besoldung bzw. sind die bezogenen Amtsbezüge. Beamte erhalten eine monatliche Bezügemitteilung ihrer Besoldungsstelle. In der letzten Mitteilung des Jahres (für den Monat Dezember) ist dann auch die Höhe der Jahres-Bruttobesoldung (incl. der Sonderzahlungen) enthalten, die als Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Altersvorsorgeaufwandes herangezogen werden kann.
Macht es Sinn auch mehr als den für optimale Zulagenförderung zu leistenden Eigenbeitrag aufzuwenden?
Bei entsprechenden Einkommen kann aus steuerlichen Gründen eine Beitragszahlung bis zum höhstförderfähigen Altersvorsorgeaufwand aufgestockt werden. Dadurch erhöht sich der Steuervorteil und damit die Steuerrückerstattung.
Kann mein Ehepartner, der nicht direkt anspruchsberechtigt ist, auch Eigenbeiträge leisten?
Dies ist nur dann sinnvoll, sofern der direkt anspruchsberechtigte Ehepartner seinen Mindesteigenbeitrag für die optimale Zulagenförderung aufwendet und gemeinschaftlich eine erhöhte Steuerprogression vorliegt. Dann kann auch der nicht anspruchsberechtigte Ehepartner seinen Vertrag bis zum maximal geförderten Aufwand aufstocken. Der Höchstbetrag kann dann allerdings für beide Eheleute nur einmal ausgeschöpft werden.
FAQ´s - weitere Informationen zur Riester Rente
Autor: insurance1 agency | 03.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente


