Riester Rente Vergleich

Riester Rente – Allgemeine Fragen zum Förderverfahren und Vertragsführung

Bis wann muss ich spätesten einen Vertrag und meine Beiträge geleistet haben, um die Förderung zum frühest möglichen Zeitpunkt zu erhalten?

Um die Zulage und die steuerlichen Vorteile für das ganze Jahr in Anspruch nehmen zu können, muss jeweils bis Jahresende der Vertrag geschlossen und der gesamte Mindesteigenbetrag eingezahlt sein.

Wie bekommt man die Zulage?

Der Vorsorgepartner bevollmächtigt einen Anbieter schriftlich, für ihn die Zulage zu beantragen. Dann muss er einmalig entsprechende Angaben zu seinem Status auf einem Formular ausfüllen und an den Anbieter versenden. Die Angaben über die Einnahmen des Sparers fragt der Anbieter dann beim Rentenversicherungsträger ab. Alles Weitere erledigt in beiden Fällen der Anbieter zusammen mit der ZfA. Der Zulagebetrag wird dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben.

Muss ich zu Erlangung der Zulage meinen Anbieter informieren, wenn sich bei mir etwas
ändert?

Grundsätzlich ist der Anspruchsberechtigte verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich eine Änderung seiner Verhältnisse (z.B. Scheidung, Heirat, Wegfall des Kindergeldanspruchs oder Familienzuwachs), die Einfluss auf den Zulagenanspruch und die Zulagenhöhe haben, mitzuteilen. Einige Anbieter bieten ihren Kunden den Service, dass mit Versand der Leistungsspiegel, ebenfalls eine Übersicht versendet wird, anhand derer der Kunde nochmals prüfen kann, inwieweit die zugrunde gelegten Daten noch aktuell sind.

Wie kann ich den steuerlichen Sonderausgabenabzug geltend machen?

Die Vorteile des Sonderausgabenabzugs können Sie nur gelten machen, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Ihre im Veranlagungsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge nachweisen (Anlage AV). Das Finanzamt prüft dann, ob Ihnen durch den Sonderausgabenabzug eine weitere Steuererstattung zusteht.

Was passiert, wenn sich mein Vorjahresgehalt erhöht hat?

Zu Jahresanfang werden an die relevanten Kunden so genannte Beitragsanpassungsbögen versendet. Hiermit wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Änderungen bzw. Erhöhungen zu Ihrem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen mitzuteilen. Sollte sich Ihr maßgebliches Bruttovorjahreseinkommen erhöht haben, so werden wir Ihren Vertrag in der Form anpasse, dass Sie in den Genuss der vollen staatlichen Zulagen kommen.

Kann ich mein angespartes Altersvermögen vererben?

Beim Vererben von Altersvermögen ist zwischen dem angesparten Kapital und der staatlichen Förderung zu unterscheiden. Bei Ehegatten bleibt die Förderung erhalten, wenn das ererbte Altersvermögen auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen wird. Der Vertrag kann auch erst zum Zweck der Übertragung abgeschlossen werden. Wenn ein Anbieter einen solchen Vertrag nicht anbietet, steht es dem Ehegatten frei, auf andere zertifizierte Produkte zurückzugreifen. Das Problem lässt sich aber dadurch vermeiden, dass beide Ehegatten rechtzeitig eigene Verträge abschließen. Bei anderen Erben wird die Steuerbefreiung auf die eingezahlten Einlagen gemacht. Im Falle des Todes fließt der um die steuerlichen Vergünstigungen (ganz oder teilweise) verminderte Kapitalbetrag den Erben zu. Fällt der Tod in die Auszahlungsphase, so sind die Förderbeträge, die auf die bis zum Tod ausgezahlten Beträge entfallen, nicht zurückzuzahlen. Für den danach verbleibenden Betrag gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Der Erbe des „Riester-Sparers“ steht somit nicht schlechter da als wenn er ungefördert geerbt hätte.

Welche Regelung liegt vor, sofern im Todesfall kein Ehepartner vorhanden ist und
Nachkommen da sind?

In der Regel fällt das Guthaben des Riestervertrages in den Nachlass und wird an die Nachkommen bzw. Erben abzüglich der bisher angefallenen Zulagen und Steuerförderung ausbezahlt.

Was passiert, wenn ich mich von meinem Ehepartner trenne?

Wird die Trennung im Laufe eines Jahres vollzogen, werden die Ehegatten für das laufende Jahr noch wie bisher gestellt. In dem auf die Trennung folgenden Jahr werden sie bei der Förderung wie Alleinstehende behandelt. Das bedeutet aber nicht, dass die vor der Zeit des Getrenntlebens erhaltenen Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Wenn beide Ehepartner selbst zum förderberechtigten Kreis gehören, behalten sie beide ihren Zulagenanspruch. Die Kinderzulage bekommt, wer das Kindergeld erhält. Komplizierter wird es, wenn nur ein Ehepartner zum förderberechtigten Kreis gehört: Ehepartner, die nur abgeleitet zulagenberechtigt waren, verlieren mit Ablauf des Jahres der Trennung den Anspruch auf Altersvorsorgezulagen. Auch der Anspruch auf Kinderzulage geht dem nicht unmittelbar förderberechtigten Ehegatten in diesem Falle verloren. Die Kinderzulage erhält er nur, wenn er Kindergeld bezieht. Für ihn ändert sich auch die Berechnung des Mindeseigenbeitrages. Er kann nicht mehr die Zulagenabziehen, die sein abgeleitet zulagenberechtigter Ehepartnererhalten hat. Deshalb steigt sein Mindesteigenbetrag.

Was passiert mit dem Altersvorsorgevermögen im Falle einer Ehescheidung?

Grundsätzlich schließen beide Ehepartner jeweils eigene Altersvorsorgeverträge ab, so dass dort auch die jeweiligen Zulagen gutgeschrieben werden. Ob und in welcher Form im Rahmen des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverfahren ein Ausgleich stattfindet, entscheidet das Familiengericht.

FAQ´s - weitere Informationen zur Riester Rente

Autor: insurance1 agency | 03.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente

Altersvorsorge - Jetzt optimal vorsorgen!
Britische Policen - Jetzt sinnvolle Garantien mit TOP-Renditen sichern und die Rente optimieren!

© insurance1.de 2005 - 2010 Impressum | AGB | Rechtliche Hinweise | Pflichtangaben | Sitemap | Aktuell | Stellenangebot

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de