Riester Rente – Sonstige Fragen und Auszahlungsmodalitäten
Können Gelder auch variabel ausgezahlt werden?
Nein, eine Auszahlung in variablen Teilraten ist nicht zulässig. Allerdings kann sich der Vorsorgesparer zu Beginn der Auszahlungsphase maximal 30% des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen geförderten Kapitals auf einmal auszahlen lassen. Eine Einmalauszahlung zu einem späteren Zeitpunkt ist hingegen nicht möglich.
Muss ich die Leistungen der zusätzlichen Altersvorsorge bei Rentenbezug versteuern?
Da in der Ansparphase die Beiträge steuerbefreit gezahlt werden und die Zinserträge in der Aufschubzeit steuerfrei bleiben, ist die Rente in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Was bedeutet schädliche Verwendung“
Eine schädliche Verwendung“ liegt immer dann vor, wenn das angesparte Vermögen im Ergebnis nicht dem Zweck der Sicherung des Lebensstandards im Alter zugeführt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Vorsorgesparer in Notfällen auf seinen Vermögensstock zurückgreifen muss. Dies ist ihm im Einvernehmen mit dem Anbieter jederzeit erlaubt, er muss aber dann die auf den Entnahmebetrag anteilig entfallenen Zulagen und etwaige darüber hinausgehende Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug an den Staat zurückzahlen. Allerdings braucht er auf den zurückzuzahlenden Steuervorteil keine Zinsen zu entrichten. Darüber hinaus sind die in dem auszuzahlenden Betrag enthaltenen Erträge und Wertsteigerungen als sonstige Einkünfte zu versteuern.
Was geschieht, wenn ich ins Ausland ziehe?
Bei dauerhaftem Wechsel in das Ausland endet die steuerliche Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug, weil damit auch grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht endet.
Was passiert, wenn ich im Alter auswandere(Mallorca-Rente“)?
Endet die unbeschränkte Steuerpflicht des Zulageberechtigten durch Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, gilt dies als schädliche Verwendung“ mit der Folge, dass grundsätzlich die steuerliche Förderung zurückgezahlt werden muss. Der Vorsorgesparer kann allerdings eine Stundung des Rückzahlungsbetrags bis zu Beginn der Auszahlungsphase über den Anbieter beantragen. Die Stundung wird in der Auszahlungsphase verlängert, wenn von jeder monatlichen Zahlung 15% zur Tilgung des Rückzahlungsbetrags verwandt werden, bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist. Zinsen werden nicht berechnet.
Was passiert, wenn ich während der Ansparphase in Altersteilzeit gehe?
Grundsätzlich kann der Kunde auch während der Altersteilzeit einschließlich der Freistellungsphase sein Altersvermögen aufbauen. Wenn er ein vermindertes Bruttogehalt und einen steuer- und sozialversicherungsfreien Aufstockungsbetrag erhält, so ist nur das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgeld zu berücksichtigen. Es ist also nur maßgeblich, welches sozialversicherungspflichtige Einkommen im jeweils vorangegangenen Kalen-
derjahr erzielt wurde , nicht aber die Aufstockungsbeiträge.
Wie sind die Auszahlungsmodalitäten?
Bei einer Versicherung erhält man lebenslang eine gleich bleibende oder steigende Rente. Bei einem Banksparplan oder einem Investmentsparvertrag kann ein Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr vereinbart werden. Darüber hinaus muss zu Beginn der Auszahlungsphase ein Teil des Altersvorsorgevermögens in eine Rentenversicherung eingezahlt werden, die dem Altersvorsorgesparer ab Vollendung des 85. Lebensjahres eine gleich bleibende oder steigende lebenslange Leibrente gewährt, die an den Auszahlungsplan nahtlos anschließt.
Die monatliche Rentenzahlungen müssen mindestens so hoch sein, wie die letzte monatliche Auszahlung aus dem Auszahlungsplan. Es werden also zu Lasten des Vorsorgevermögens einerseits bis zum 85. Lebensjahr monatliche Raten ausgezahlt. Andererseits wird als Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase Geld an eine Rentenversicherung geleistet, die ihrerseits die monatlichen Rentenzahlungen ab dem 85. Lebensjahr garantiert. Grundsätzlich werden die Leistungen monatlich ausgezahlt. Eine Ausnahme von den generellen Auszahlungsmodalitäten liegt dann vor, wenn zu Beginn der Auszahlungsphase nur ein geringes Vorsorgevermögen vorhanden ist. Damit es nicht zur monatlichen Auszahlung kleinster Beträge kommt, kann die Gesamtsumme ausgezahlt werden, ohne dass es dabei zu einer schädlichen Verwendung“ kommt Maßgeblich hierfür ist eine gesetzlich bestimmte monatliche Bezugsgröße, die nicht überschritten werden darf. Für 2007 liegt diese Grenze bei 24,50 EUR. Läge der monatlich auszuzahlende Betrag darunter, könnte der Anbieter den vorhandenen Gesamtbetrag auszahlen.
FAQ´s - weitere Informationen zur Riester Rente
Autor: insurance1 agency | 04.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente

