Gesetzliche Krankenversicherung ( GKV ) - Kündigungsfristen

Kündigungsfristen

  • Für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte gilt:
  • Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats
  • 18 Monate Bindung (gilt nur bei Wechsel innerhalb der GKV)

Sonderkündigungsrechte:

  • Beitragserhöhung:
    Kündigung (mit Frist von 2 Monaten ab Wirksamwerden der Erhöhung) zum Ende des übernächsten Monats möglich.
    Bsp: Beitragssatzerhöhung zum 01.04., Kündigung bei GKV eingegangen am 25.05., Ende Mitgliedschaft 31.07.
  • Arbeitgeberwechsel: Seit 01.01.2002 kein Sonderkündigungsrecht mehr.

Autor: insurance1 agency | 09.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Krankenversicherung

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