Gesetzliche Krankenversicherung ( GKV ) - Kündigungsfristen
Kündigungsfristen
- Für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte gilt:
- Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats
- 18 Monate Bindung (gilt nur bei Wechsel innerhalb der GKV)
Sonderkündigungsrechte:
- Beitragserhöhung:
Kündigung (mit Frist von 2 Monaten ab Wirksamwerden der Erhöhung) zum Ende des übernächsten Monats möglich.
Bsp: Beitragssatzerhöhung zum 01.04., Kündigung bei GKV eingegangen am 25.05., Ende Mitgliedschaft 31.07. - Arbeitgeberwechsel: Seit 01.01.2002 kein Sonderkündigungsrecht mehr.
Autor: insurance1 agency | 09.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Krankenversicherung

