Gesundheitsreform: Rechtsanspruch auf Krankenversicherung wenig genutzt

Die Zahl der Nicht-Krankenversicherten, die sich seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform aufgrund der vereinfachten Zugangsmöglichkeiten neu krankenversichert haben, ist deutlich hinter den Prognosen zurückgeblieben. Im Zuge der Gesundheitsreform sind die Zugangsvoraussetzungen für Personen, die aktuell keinen Krankenversicherungsschutz haben, deutlich vereinfacht worden: So hat jeder Mensch in Deutschland inzwischen einen Anspruch auf Krankenversicherung - ab 1. Januar 2009 wird hieraus im Übrigen sogar eine Versicherungspflicht. Ob ein Recht bzw. ein Anspruch auf Krankenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer oder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht, hängt indes vom Einzelfall ab:

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sind immer dann zuständig, wenn die aktuell nichtversicherte Person zuletzt privat krankenversichert war. In diesem Fall muss der private Krankenversicherer den Nichtversicherten in den sogenannten (modifizierten) Standardtarif aufnehmen, der weitgehend dem Leistungsniveau der GKV entspricht und auch nicht teurer sein darf als der Höchstbeitrag in der GKV.

Sofern der Nichtversicherte noch nie krankenversichert war, hat er ein Wahlrecht zwischen gesetzlicher oder private Krankenversicherung (PKV). Ausnahme: Beamte oder hauptberuflich Selbstständige; diese müssen sich an die PKV wenden.

Das Interesse am Standardtarif ist bislang aber eher gering: Ende September gab es nach Auskunft des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. insgesamt rund 2.400 Anfragen bzw. Neuversicherungen von bislang Nicht-Krankenversicherten.

Die GKV ist ihrerseits zuständig, wenn der Nichtversicherte zu dem Zeitpunkt, zu dem er letztmalig einen Krankenversicherungsschutz hatte, gesetzlich krankenversichert war. Bis zum 1. August 2007 haben sich bei den gesetzlichen Krankenkassen rund 43.000 bislang unversicherte Menschen pflichtversichert und mithin deutlich weniger als vorausgesagt. Die Bundesregierung war ursprünglich von insgesamt rund 400.000 Menschen in Deutschland ausgegangen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 09.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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