Nichtversicherungspflichtige in der GKV
Nichtversicherungspflichtige in der GKV
- Angestellte und Arbeiter (in 3 aufeinander folgenden Jahren über der JAEG)
- Selbständige und Gewerbetreibende
- Freiberufler (Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker,...)
- Beamte und Beamtenanwärter
- geringfügig Beschäftigte (AG ist beitragspflichtig)
- kurzfristig Beschäftigte (Beschäftigung von nicht mehr als 2 Monate oder insgesamt 50
Arbeitstagen innerhalb eines Jahres) - Rentner (9/10-Regelung)
- Befreite Studenten, wobei der Befreiungsantrag nur innerhalb von 3 Monaten nach Beginn
der Versicherungspflicht (Immatrikulation im ersten Semester oder Ausscheiden aus der
Familienversicherung oder einer weiteren Versicherungspflicht) gestellt werden kann.
Autor: insurance1 agency | 09.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

