Nichtversicherungspflichtige in der GKV

Nichtversicherungspflichtige in der GKV

  • Angestellte und Arbeiter (in 3 aufeinander folgenden Jahren über der JAEG)
  • Selbständige und Gewerbetreibende
  • Freiberufler (Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker,...)
  • Beamte und Beamtenanwärter
  • geringfügig Beschäftigte (AG ist beitragspflichtig)
  • kurzfristig Beschäftigte (Beschäftigung von nicht mehr als 2 Monate oder insgesamt 50
    Arbeitstagen innerhalb eines Jahres)
  • Rentner (9/10-Regelung)
  • Befreite Studenten, wobei der Befreiungsantrag nur innerhalb von 3 Monaten nach Beginn
    der Versicherungspflicht (Immatrikulation im ersten Semester oder Ausscheiden aus der
    Familienversicherung oder einer weiteren Versicherungspflicht) gestellt werden kann.

Autor: insurance1 agency | 09.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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