Versicherungspflichtige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Bedingungslos:
- Seeleute (unter deutscher Flagge)
- Bergleute
- Auszubildende
- GKV-vers. Arbeitslose mit Leistungsbezug
- Umschüler
- Rehabilitanten
Einkommensabhängig:
- Angestellte und
- Arbeiter mit Einkommen bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
andere Bedingungen:
- Studenten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. bis zum 14. Fachsemester
- Rentner als langjährig versicherte GKV - Mitglieder (9/10-Regelung)
- Land - und forstwirtschaftliche Unternehmer
- Künstler, Publizisten
- PKV-vers. Arbeitslose mit Leistungsbezug (Befreiungsmöglichkeit!)
Neu: Versicherungspflicht für alle Nichtversicherten ab 01.04.2007
Folgende Betroffenen werden Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und haben hierfür Beiträge zu entrichten:
1.) Personen, die derzeit keinen anderweiterigen Anspruch auf absicherung um Krankheitsfall haben - also Nichtversicherte - und zuletzt in der GKV versichert waren
2.) personen, die bislang noch nie versichert waren. Dies gilt jedoch nicht für Perrsonen, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind oder die nach § 6 Abs. 1und 2 SGB V versicherungsfrei sind ( d.h. Beschäftigte mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsgrenze sowie Beamte, Richter, Zeitsoldaten etc. )
Autor: insurance1 agency | 09.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

