Wann endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ( GkV) ?
Ende der Versicherungspflicht
Die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer endet mit Ablauf des dritten, aufeinander folgenden
Kalenderjahres, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde. Allerdings nur,
wenn auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende JAEG ebenfalls
überschritten wird.
JAEG´s zur Info: 2004: 46.350 2005: 46.800 2006: 47.250
Arbeitnehmer, die erstmalig (wieder) eine Beschäftigung aufnehmen, sind zunächst unabhängig
von ihrem Einkommen versicherungspflichtig (Ausnahmen: über 55-jährige ohne ausreichende
GKV-Versicherung sowie geringfügig Beschäftigt).
Wann endet die Versicherungspflicht konkret?
Fall 1: Das Gehalt wird am 01.01.2007 über JAEG 2007 erhöht.
Lösung:
Am 31.12.09, sofern die JAEG in 2007, 2008 und 2009 überschritten wurde und in
2010 überschritten wird.
Fall 2: Das Gehalt wird am 01.10.2007 über die JAEG 2007 erhöht.
Lösung:
Am 31.12.09, sofern JAEG in 2007, 2008 und 2009 überschritten wurde und auch in 2010
Überschritten wird.
Achtung: Das Entgelt von Januar bis September und das erhöhte Entgelt von Oktober bis
Dezember muß zusammen die volle JAEG 2007 überschreiten! Eine monatlich anteilige
Überschreitung ab Oktober zählt künftig nicht mehr!
Autor: insurance1 agency | 09.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung


