Wer kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?
Arbeitnehmer, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden, weil sie:
- die JAEG in 3 aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten
- eine selbständige Tätigkeit ausüben
- Beamte werden
3-Monats-Frist für Antragstellung:
Innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht muß der Antrag bei der Kasse gestellt werden.
Zudem muß folgende Vorversicherungszeit erfüllt sein:
GKV-Schutz muß unmittelbar und ununterbrochen in den letzten 12 Monaten oder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate bestanden haben.
Ohne Vorversicherungszeit können sich freiwillig in der GKV versichern:
- Schwerbehinderte (50 %, satzungsgemäße Altersgrenzen sind zulässig)
- Kinder, geschiedene oder überlebende Ehegatten eines GKV-Mitglieds, wenn für diese der Anspruch auf Familienversicherung erlischt und der Hauptversicherte die Vorversicherungszeit bereits erfüllt hat.
Autor: insurance1 agency | 09.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

