Wer kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?

Arbeitnehmer, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden, weil sie:

  • die JAEG in 3 aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten
  • eine selbständige Tätigkeit ausüben
  • Beamte werden

3-Monats-Frist für Antragstellung:

Innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht muß der Antrag bei der Kasse gestellt werden.

Zudem muß folgende Vorversicherungszeit erfüllt sein:
GKV-Schutz muß unmittelbar und ununterbrochen in den letzten 12 Monaten oder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate bestanden haben.

Ohne Vorversicherungszeit können sich freiwillig in der GKV versichern:

  • Schwerbehinderte (50 %, satzungsgemäße Altersgrenzen sind zulässig)
  • Kinder, geschiedene oder überlebende Ehegatten eines GKV-Mitglieds, wenn für diese der Anspruch auf Familienversicherung erlischt und der Hauptversicherte die Vorversicherungszeit bereits erfüllt hat.

Autor: insurance1 agency | 09.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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