Private Krankenversicherung Familienversicherung

Private Krankenversicherung - Anspruch auf Familienversicherung

Anspruch auf Familienversicherung haben Ehegatten, gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Kinder, sofern sie vom Versicherten unterhalten werden und keine oder nur geringfügige Einkünfte haben (2007: 1/7 der Bezugsgröße = 350,-- € mtl., für geringfügig Beschäftigte 400,-- € mtl.). Familienversicherung bedeutet, daß die mitversicherten Personen ohne Mehrbeitrag zu den selben Leistungen versichert sind wie das Mitglied selbst.

Altersgrenze für mitversicherte Kinder:
* grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr
* ohne Berufstätigkeit bis zum 23. Lebensjahr
* in Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr (zzgl. Wehr- und Zivildienst)

Falls ein Ehegatte privat und der andere gesetzlich versichert ist:

Der Anspruch auf Familienversicherung besteht für Kinder eines GKV-Mitgliedes nur, wenn das Einkommen des Privatversicherten entweder regelmäßig kleiner als das Einkommen des gesetzlich versicherten Partners ist oder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Oder:
1.) Einkommen PKV < Einkommen GKV
2.) Einkommen PKV < Einkommen JAEG

Autor: insurance1 agency | 10.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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