Private Krankenversicherung ( PKV ) - Äquivalenzprinzip und Beitragskalkulation
Äquivalenzprinzip und Beitragskalkulation
Das System der PKV arbeitet nach dem Äquivalenzprinzip. Das heißt, dass jeder Versicherte Beiträge nach dem individuell gewählten Leistungsumfang zahlt. Das Einkommen hat keinen
Einfluss auf die Beitragshöhe.
Für die Beitragsberechnung werden folgende Risiko- und Tarifmerkmale herangezogen:
- Eintrittsalter
- Geschlecht
- Gesundheitszustand der zu versichernden Person
- Tariflicher Leistungsumfang
- Höhe der Selbstbeteiligung
Ausnahme: erweiterter Standardtarif ab 01.Juli 2007 für Personen, die ihren privaten Ver-
sicherungsschutz verloren haben sowie für Auslandsrückkehrer ohne GKV:
- Keine Gesundheitsprüfung
- Beitrag max. durchschnittlicher Höchstbetrag in der GKV betragen. Falls dieser immer noch
zu teuer ist: Halbierung sowie Zuschuss vom Sozialamt bzw. Grundsicherungsträger.
Autor: insurance1 agency | 10.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung


