Private Krankenversicherung - Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Anspruch auf Mutterschaftsgeld in der PKV

Sofern zu Beginn der Mutterschutzfrist ein Arbeitsverhältnis besteht, erhalten in der privaten Krankenversicherung (PKV) versicherte Arbeitnehmerinnen ein einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Höhe von max. 210,-- € zu Lasten des Bundes.

Falls mehr als 13,-- € Netto pro Tag verdient wurden, wird der über 13,-- € hinausgehende Teil vom Arbeitgeber aufgestockt.

Autor: insurance1 agency | 11.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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