Private Krankenversicherung - Versicherungsschutz im Ausland
Versicherungsschutz im Ausland
- In Europa (geographisch und politisch) besteht bei den meisten PKV-Versicherern, d. h. ohne zeitliche Begrenzung Versicherungsschutz. Der VN kann gezielt einen speziellen Arzt oder bestimmtes Krankenhaus zur Behandlung aufsuchen.
- Außerhalb Europas besteht nach den Musterbedingungen ein Monat (Ausgewählte PKV-Versicherer: 3 Monate) Versicherungsschutz. Kann die versicherte Person bei laufender Heilbehandlung die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten, besteht Versicherungsschutz für weitere 2 Monate (Ausgewählte PKV-Versicherer: ohne Befristung!)
Weitere Leistungen am Bsp. einer ausgewählten PKV
Das gezielte Aufsuchen eines Arztes oder Krankenhauses ist nicht möglich, Versicherungsschutz besteht nur für akut auftretende Erkrankungen.
Ab dem 4. Monat ist grundsätzlich ein Beitragszuschlag von 25 Prozent zu zahlen,
Ohne Vereinbarung bleiben 50 Prozent der tariflichen Leistungen erhalten.
Nach 3-jähriger Versicherungsdauer wird der Versicherungsschutz für einen ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von bis zu 36 Monaten sowie im Ernstfall (d.h. Rückreise nicht möglich) sogar ohne zeitliche Befristung ausgedehnt – ohne Zuschlag und ohne gesonderte Vereinbarung!
Autor: insurance1 agency | 11.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung


