Private Krankenversicherung - Was ist der gesetzliche Altersentlastungszuschlag ?

Was ist der gesetzliche Altersentlastungszuschlag ?

Bei Bestandskunden, die Ihre private Krankenversicherung vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen haben, kommt es nach der Vorstellung des Gesetzgebers ab 2001 zu einer schrittweisen Anhebung von je 2 pro Jahr, bis nach 5 Jahren ebenfalls ein Zuschlag von 10 erreicht wird.

Das Gesundheitsstrukturreformgesetz, das zum 01.01.2000 in Kraft getreten ist,
sieht für privat Krankenversicherte einen Beitragszuschlag vor. Mit ihm werden zusätzliche Rückstellungen für die Beitragsstabilisierung ab Alter 65 gebildet. Neukunden im Alter von 21 bis 60 müssen seit 01.01.2001 einen Zuschlag von 10 % auf Ihre private Krankheitskosten - Vollversicherungstarife bezahlen.

Autor: insurance1 agency | 11.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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