Private Krankenversicherung - Ausschlüsse
Ausschlüsse
- Krieg und Wehrdienst (Einige ausgewählte Versicherer bezahlen in den ersten zwei Monaten im außereuropäischen Ausland auch für Kriegsfolgen)
- Vorsatz
- Rechnungen, die aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen sind
- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen der GRV
- Ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn
die VP dort ihren ständigen Wohnsitz hat oder am Kurort eine akute Erkrankung eintritt
(Kurortklausel)
Bei einigen ausgewählten Versicherungen: ambulante Heilbehandlung in Kurort ohne Einschränkung möglich! - Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder, Sachkosten werden erstattet
- Kosten durch Pflegebedürftigkeit
- Kosten, die von der GUV, GRV oder Heilfürsorge übernommen werden
Autor: insurance1 agency | 12.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung


