Private Krankenversicherung - Obliegenheiten des VN
Obliegenheiten des VN
Obliegenheiten sind Pflichten, die der VN vor Vertragsabschluß und während der Vertragslaufzeit zu erfüllen hat. An dieser Stelle werden lediglich die Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit, also die sogenannten Obliegenheiten vor und nach dem Leistungsfall, beleuchtet.
- Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen ab Einlieferung
( Einige ausgewählte Versicherer verzichten auf die Einhaltung dieser Obliegenheit
bedingungsgemäß! - Beachte: Vergleichen, denn nicht alle Versicherer haben gleiche Leistungen!) - Auskunftspflicht zur Feststellung des Versicherungsfalles und zur Leistungspflicht
- Pflicht der VP, sich auf Verlangen des VR durch einen von ihm beauftragten Arzt untersuchen
zu lassen - Schadenminderungspflicht
- Anzeigenpflicht über weitere Verträge
- Einholung der Zustimmung über eine weitere Krankenhaustagegeldversicherung
Autor: insurance1 agency | 13.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

