Pflegereform: Auswirkungen für die privaten Pflegeversicherer
Am 17. Oktober hat das Bundeskabinett die Pflegereform beschlossen. Das Thema hatte die Koalitionsparteien monatelang beschäftigt - nicht immer ohne Streit. Bekanntermaßen ist die große Reform ausgeblieben, da sich SPD und Union hierauf nicht verständigen konnten. Dennoch gibt es umfassende Änderungen - auch für die privaten Pflegeversicherer.
So soll etwa die private Pflegepflichtversicherung (PPV) an die Regeln des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) angepasst werden. Ein Kernpunkt der Pflegereform ist die Stärkung der Eigenvorsorge. Pflegekassen sollen daher nach dem Willen der Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, zur Stärkung der Eigenvorsorge private Pflege-Zusatzversicherungen anzubieten bzw. zu vermitteln.
Zudem ist vorgesehen, die Portabilität der Alterungsrückstellungen auch für die private Pflegeversicherung einzuführen (ab 1. Januar 2009 für Neu- und Bestandsfälle). Privat Pflegeversicherte sollen also künftig ihre angesammelten Altersrückstellungen beim Kassenwechsel mitnehmen können. Für niedrige Einkommen soll es analog zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung soziale Regelungen zur Tragung der Beiträge geben.
Die privaten Versicherer haben indes bereits heftige Kritik an den geplanten Regelungen geübt. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) bezeichnete insbesondere die Einführung eines Basistarifs in der privaten Pflegeversicherung analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung als nicht akzeptabel. Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbandes, erklärte, die Einführung eines PPV-Basistarifs würde einen weiteren system- und rechtswidrigen Subventionsbedarf zulasten der Bestandsversicherten auslösen und wäre ebenso ein unzulässiger Eingriff in bestehende Verträge wie der Basistarif im GKV-WSG. Die privaten Krankenversicherer planen aus diesem Grund noch immer die verfassungsmäßige Überprüfung des GKV-WSG. Entsprechend wäre dann auch gegen das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vorzugehen, so Leienbach weiter.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und wird danach in die parlamentarische Beratung im Deutschen Bundestag eingebracht. Ein Inkrafttreten ist zum 1. Juli 2008 geplant. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 22.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

