Fondsgebundene BU: Kombination aus Berufsunfähigkeitsschutz und Kapitalanlage
Den Geldmarkt effektiv nutzen und private Vorsorge finanzieren
Lassen sich Kapitalanlage und Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren? Die Fondsgebundene BU ist eine Kombination aus Berufsunfähigkeitsschutz und Kapitalanlage. In ihr werden Beitragsüberschüsse in unterschiedliche Aktienfonds investiert. Läuft die Vertragslaufzeit ab, können Versicherungsnehmer sich zusätzliche finanzielle Leistungen sichern.
So bestehen zwei Optionen: Entweder man lässt sich das gewonnene Kapital auszahlen oder überführt die Fondsanteile in ein privates Depotkonto. Die Beitragsüberschüsse können zudem auch mit den Versicherungsbeiträgen verrechnet und rückerstattet werden. Da jedoch der Aktienmarkt schnellen Fluktuationen unterliegt, ist eine positive Entwicklung der fondsgebundenen BU, der Kombination aus Berufsunfähigkeitsschutz und Kapitalanlage, nicht immer garantiert. Ähnlich dem Börsenhandel sind Spekulationen und privates Investment auch mit einem finanziellen Risiko verbunden, bei dem aber zugleich umso höhere Gewinne möglich sein können.
Autor: insurance1 agency | 23.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge | Stichworte: Berufsunfaehig, Berufsunfaehigkeit, Fondsgebundene-BU

