Auswirkungen der VVG-Reform auf die Berufsunfähigkeitsversicherung
Durch die VVG-Reform ändern sich zum 1. Januar 2008 die Regelungen zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten - Versicherungsnehmer müssen künftig im Rahmen der Gesundheitsprüfung nur solche Krankheiten angeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Dies dürfte auch Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung haben.
Gerade Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten ein recht hohes Streitpotenzial zwischen Versicherern und Versicherten im Leistungsfall: In rund 5 der Versicherungsfälle verweigern Versicherungsunternehmen die Zahlung von Leistungen - regelmäßig wird dann eine gerichtliche Klärung notwendig. Nach Schätzungen der auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltschaft haben ca. 70 der Streitfälle ihre Ursache in Konflikten bzgl. der vorvertraglichen Anzeigepflichten - Versicherer verweigern die Zahlung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung unter Hinweis auf unvollständige bzw. falsche Angaben des Versicherungsnehmers bei der Gesundheitsprüfung.
Nun werden im Rahmen der VVG-Reform die Regelungen bzgl. der vorvertraglichen Anzeigepflichten zugunsten des Versicherten novelliert - dieser muss bei der Gesundheitsprüfung künftig nur noch Umstände bezeichnen, nach denen der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat. Außerdem muss der Versicherungsnehmer ab 1. Januar 2008 Änderungen bzgl. der bei der Gesundheitsprüfung benannten Sachverhalte nicht mehr von selbst nachmelden, sondern nur, wenn er explizit vom Versicherer danach gefragt wird.
Inwieweit sich dies auf die Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung auswirkt, ist in der Branche und unter Fachleuten umstritten Grundsätzlich werden sich die Versicherungsunternehmen durch eine wesentlichere Verfeinerung der Gesundheitsfragen hierauf einzustellen versuchen. Der Umfang der Gesundheitsfragen dürfte also massiv zunehmen. Die Versicherungsbranche rechnet insoweit mit einem Rückgang der Streitfälle, weil die Vorerkrankungen der Versicherungsnehmer künftig wesentlich genauer und detaillierter abgefragt werden.
Da das wirkliche Leben aber in der Regel erheblich komplexer ist als es durch standardisierte Fragen - und seien sie noch so umfangreich - zu erfassen ist, rechnen Verbraucherschützer und Rechtsanwälte zunächst eher mit einer Zunahme der Streitfälle. Hier werden wohl erst Präzedenzfälle Klarheit für die Zukunft schaffen können. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 26.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung | Stichworte: Berufsunfaehigkeitsversicherungen

