Riestern für Häuslebauer konkretisiert sich
Union und SPD stehen offenbar kurz vor einer Einigung in der Diskussion, die staatliche Förderung von Altersvorsorge-Produkten auch auf Immobilien auszuweiten.
Eigentlich hatte bereits der Koalitionsvertrag eine bessere Förderung von Wohneigentum vorgesehen. Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage Ende 2005 bestand die CDU auf einer Ersatzlösung bis zum 1. Januar 2007. Ein Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück schaffte es vor etwa eineinhalb Jahren aber nicht, die Vorstellung aller Politiker zu vereinen. Die Differenzen der Koalitionspartner scheinen nunmehr aus dem Weg geräumt. So verkündete Unionsfraktionschef Volker Kauder gegenüber der Bild-Zeitung, dass SPD und Union kurz vor der abschließenden Entscheidung stehen, selbst genutztes Wohneigentum künftig im Rahmen der Riester Rente zu fördern. "Eine Einigung über einen der letzten Punkte des Koalitionsvertrages wird noch in diesem Jahr erwartet", so auch die Aussage von Unions-Finanzexperte Otto Bernhardt in der WELT ONLINE. Mit dem Wohn-Riester könnten die Käufer von Wohneigentum frei wählen, ob sie die staatlichen Zuschüsse für die laufenden Tilgungsraten bei der Bank oder als Steuergutschrift nutzen wollen. Eine Einkommensbeschränkung soll es bei der Förderung nicht geben.
Die Debatte der Koalitionspartner hatte sich in der Vergangenheit vor allem auf zwei Streitpunkte konzentriert: So wollte die SPD Steuerausfälle über die Abschaffung der Wohnungsbauprämie auffangen. Die CDU stellte sich jedoch dagegen. Zudem wurde diskutiert, ob bei der Nutzung der Riester-Rente für Immobilien auch die nachgelagerte Besteuerung gelten solle. Eine Annäherung der Parteien könnte nun ein Modell hervorbringen, in dem der Bausparer einen abgezinsten Einmalbetrag für die im Rentenalter anfallende nachgelagerte Besteuerung der geförderten Produkte zahlen muss.
Bei den Bundesbürgern dürfte eine entsprechende Gesetzesänderung auf große Begeisterung stoßen. Laut Umfragen stellt das Wohneigentum immer noch die beste Alterssicherung für sie dar. Zudem hat bereits die Riester-Rente als private Zusatzvorsorge eine immense Nachfrage hervorgerufen ( vgl. Beitrag vom 07.08.2007).[Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 29.10.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente

