Entgeltumwandlung bleibt auch nach 2008 sozialversicherungsfrei

Sehr zur Freude der Versicherungswirtschaft hat der Deutsche Bundestag überraschend kurzfristig bereits am 8. November 2007 die Verlängerung der Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgeltumwandlung über den 31. Dezember 2008 hinaus beschlossen. Am 7. November hatte der federführende Bundestagsauschuss für Arbeit und Soziales dem Bundestag empfohlen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung - mit einigen Änderungen - zu verabschieden. Auf der Plenarsitzung am 8. November kam der Bundestag schließlich dieser Empfehlung nach und verabschiedete das Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.

Damit herrscht nunmehr nahezu Planungssicherheit für die Versicherungsbranche - die erforderliche Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz steht noch aus. Die Sozialabgabenfreiheit für Betriebsrenten wird über 2008 hinaus unbefristet verlängert. Somit sind auch in 2009 zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) umgewandelte Entgeltbestandteile bis zu einer Höhe von 4 Prozent des Bruttogehaltes frei von Sozialversicherungsabzügen. In Kombination mit der unbefristet geltenden Steuerfreiheit (bis zum Höchstbetrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) bleibt die bAV damit auch über 2008 hinaus als Altersvorsorgeinstrument attraktiv.

Ursprünglich sollte die Sozialabgabenfreiheit abgeschafft werden, da die Bundesregierung nicht auf geschätzte Mehreinnahmen für die Sozialversicherungssysteme i.H.v. 2 Milliarden EUR pro Jahr verzichten wollte. Hiervon war sie nach fortwährender Kritik der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und der Lobbyverbände am Auslaufen der Sozialversicherungsfreiheit aber abgewichen.

Durch das jetzt verabschiedete Gesetz wird zudem das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften von 30 auf 25 Jahre abgesenkt. Dies dürfte vor allem Frauen zugutekommen, da diese häufig wegen der Kindererziehung vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen ausscheiden und damit ihre Anwartschaften verlieren.

Außerdem enthält das Gesetz eine bereits seit einiger Zeit in den Medien kursierende Änderung der Riester-Förderung: Für Kinder, die ab 1. Januar 2008 geboren werden und kindergeldberechtigt sind, wird die Riester-Zulage auf 300 EUR pro Jahr erhöht.
[Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 09.11.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Direktversicherung, Private Altersvorsorge

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