Private Krankenversicherung ( PKV ) – Kann ich mich bei Vorerkrankungen noch privat versichern?
Individuelle Situation genauestens prüfen
Wenn Sie vor Aufnahme in die PKV ernsthafte Vorerkrankungen vorzuweisen haben oder aufgrund eines Gesundheitsproblems in ärztlicher Behandlung sind, sollten Sie im Aufnahmeantrag hierzu wahrheitsgetreue Angaben machen.
Erst wenn Sie eine Annahmeerklärung der PKV Ihrer Wahl vorliegen haben, empfiehlt es sich dem Vorversicherer zu kündigen. Häufig kann bei geringfügigen Erkrankungen ein so genannter Risikozuschlag in den Tarif gerechnet. Wird die Krankheit als vorübergehend oder akut behandelt, obliegt es dem Versicherer den risikobedingten Tarifzuschlag zu befristen. Schließt der Versicherer jedoch für den angegebenen Krankheitsfall seine Leistungen komplett aus, empfiehlt es sich, die Vertragsannahme zu überdenken.
Alternativ können sich Interessierte mit ernsthaften Vorerkrankungen über den Standardtarif versichern, denn seit dem 1. Juli 2007 hat jeder aktuell Nichtversicherte, der der PKV zuzuordnen ist, ein gesetzlich verankertes Recht, sich im modifizierten Standardtarif der PKV zu versichern.
Autor: insurance1 agency | 10.11.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

