Private Krankenversicherung Vergleich

Worauf muß ich beim Wechsel in die private Krankenversicherung ( PKV ) achten?

Zwei Ausgangssituationen für den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)

1. Der Wechsel von GKV zur PKV

Sie sind Arbeitnehmer und wollen in die PKV wechseln? Hierfür ist eine Vorraussetzung, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze, innerhalb von drei aufeinander folgenden Jahren überschreiten. ( TiPP. In 2005 über 46.800 € in 2006 über 47.250 €, in 2007 über 47.700 € brutto jährlich) Planen Sie Ihren Wechsel gegen Ende eines Kalenderjahres, so darf im Folgejahr in gleichem Maße die kommende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht unterschritten werden!

Gegenwärtig können freiwillig Krankenversicherte die GKV zu jedem beliebigen Zeitpunkt kündigen. Jedoch ist hierfür eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu beachten.

Ändern Sie ihren Berufstatus können Sie im Normalfall sofort und direkt in die PKV wechseln (etwa wenn Sie vom Status des Arbeitssuchenden in die Freiberuflichkeit oder Selbstständigkeit wechseln). Wechseln Sie jedoch den Arbeitgeber, sind Sie als Arbeitnehmer dann von der Versicherungspflicht befreit, sobald ihr zukünftiges Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet (ausgehend von einer Hochrechnung Ihres Einkommens). Der Wechsel in die PKV wäre in diesem Fall bereits innerhalb desselben Jahres möglich, ferner Sie die hierfür geltende Entscheidungsfrist von sechs Wochen beachten müssen. Zudem greift seit dem 1. Januar 2004 bei Erhöhungen des Beitragssatzes Ihrer GKV das Sonderkündigungsrecht. Allerdings sind auch hierbei die Sonderkündigungsfristen zu beachten. So sollte eine Kündigung spätestens bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Kalendermonats beim Versicherer vorliegen.

2. Zwischen unterschiedlichen Anbietern der PKV wechseln

Für die Kündigung einer PKV zum Wechsel in eine andere gibt es zwei Wege:

I: Ordentliche, fristgemäße Kündigung

Die private Krankenversicherung ( PKV ) kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Ende eines kompletten Versicherungsjahres gekündigt werden.

II: Außerordentliche Kündigung:

Ähnlich dem Sonderkündigungsrecht bei der GKV, haben Sie auch bei der PKV die Möglichkeit bei Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Derartige Maßnahmen werden im Normalfall im Vorfeld mit einem Abstand von 4 Wochen angekündigt. Sobald die Änderung in der PKV umgesetzt wird, können Sie dann noch am selben Tag kündigen. Mit dem Zeitfenster von vier Wochen wird ausreichend Gelegenheit gegeben, die Kündigung wahrzunehmen. Dennoch empfehlen wir unverzüglich zu reagieren, sobald die Änderungsmaßnahme bekannt gegeben wird.

Diese Ausnahmeregelung ist allerdings nicht in jedem Fall gültig. So etwa bei einer bestehenden Verdienstausfallsversicherung oder dem bestehenden Bezug von Krankentagegeld. Von der Beitragerhöhung ausgenommen ist weiterhin der Tarifwechsel von einem herangewachsenen Kind in den Jugendtarif bzw. eines Jugendlichen in den günstigsten Erwachsenentarif.

Unser Tipp: Sichern Sie sich noch vor der Kündigung bei einer PKV die Annahmeerklärung jener PKV, in die Sie wechseln wollen. Demnach ist es ratsam, frühstmöglich einen Antrag bzw. des privaten Krankenversicherungsschutzes eines anderen Anbieters zu stellen, um noch vor Aussprache der Kündigung die Aufnahmeerklärung vorliegen zu haben. Doch weshalb ist das so? Es kann passieren, dass der Folgeversicherer Ihren Antrag aufgrund eines hohen Risikos ablehnt. Haben Sie dann bereits zuvor Ihre bestehende PKV gekündigt und die Kündigungsbestätigung erhalten, würden Sie ohne Versicherungsschutz verbleiben. Um diese Gefahr zu unterbinden, wird es empfohlen rechtzeitig den neuen Versicherungsschutz zu beantragen.

Autor: insurance1 agency | 10.11.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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