Private Krankenversicherung - Erhalte ich für meine PKV einen Zuschuss vom Arbeitgeber?
Vergleichbarkeit mit der GKV ist Voraussetzung für den Arbeitgeberanteil
Auch bei einer PKV hat der Arbeitgeber 50% des Volltarifes der PKV zu tragen, allerdings insgesamt nicht mehr als die Hälfte der im Durchschnitt geltenden Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung. Die durchschnittlichen Höchstbeiträge werden jährlich jeweils zum 1. Juli festgelegt. Liegen also 50% der Tarifkosten Ihrer PKV noch über der Hälfte des Durchschnittswertes, gilt für den Arbeitgeber der Durchschnittswert.
Unser Tipp: Der Arbeitgeber muss nur dann Zuschüsse oder Arbeitgeberanteile gewähren, wenn der PKV-Vertrag Versicherungsleistungen beinhaltet, die in ihrer Gestaltung denen der GKV entsprechen.
Autor: insurance1 agency | 11.11.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung


