Kann ich meine Altersrückstellungen mitnehmen, wenn ich meine PKV wechsle?
Mitnahme der Alterungsrückstellungen beim PKV Wechsel ?
Derzeit ist es nicht möglich, dass die verzinslich angesparten Beiträge aus der Altersrückstellung bei einem Wechsel mitgenommen werden können. Der Grund hierfür findet sich im Schutz des Versicherungskollektives, denn die Altersrückstellung ist für die Gesamtheit der Versicherungsnehmer aus etwa einer gemeinsamen Tarifgruppe vorgesehen. Kündigt man also die PKV, kündigt man auch diesem Kollektiv. Die Beiträge aus der Rückstellung kommen den übrigen Versicherten zugute.
Autor: insurance1 agency | 12.11.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung


