Private Krankenversicherung – Wie entwickeln sich die PKV Beiträge im Alter?
Früh einsteigen lohnt sich !
Medizinische Neuerungen, Kostenzunahme im Gesundheitswesen oder der durch das Alter bedingte, erhöhte Bedarf an Gesundheitsleistungen bedingen sowohl in der PKV als auch in der GKV höhere Ausgaben bei älteren Versicherungsnehmern. In der PKV wird jedoch in der Zukunftsvorsorge die Kostenexplosion über ein Drei-Säulenmodell unterbunden:
I: Nutzung von Alterungsrückstellungen
In jungem Alter zahlt man mehr, als es tariflich dem gesundheitlichen Risiko entsprechen würde. Auf diesem Weg kann über den erhöhten Beitrag bereits Vorsorge bez. eines mit dem Alter ansteigenden Gesundheitsrisikos getroffen werden. Diesen Überschuss bezeichnet man als Alterungsrückstellung. Er wird verzinslich – im Hinblick auf die Versicherungsgemeinschaft – angelegt. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass in der PKV das Älterwerden einen Anstieg der Beiträge bedingt.
II: Zukunftsvorsorge durch die Zinserträge aus der Alterungsrückstellung
Wie oben erwähnt, wird die Alterungsrückstellung über einen festgelegten Zins berechnet. Die Flexibilität des Kapitalmarktes erlaubt jedoch höhere Zinserträge zu gewinnen als man berechnet hat. Demzufolge wird ein Überschuss erwirtschaftet. 90 % von diesem Überschuss – so eine seit dem 1. Januar 2000 geltende Bestimmung des Gesetzgebers – müssen für Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter eingesetzt werden. Der Überschuss ist also für den Versicherungsnehmer vorteilhaft.
III: Gesetzlicher Beitragszuschlag von 10% (seit 1. Januar 2000)
Das Gesundheitsreformgesetz von 2000 führte eine zusätzliche Maßnahme zur Altersvorsorge ein. So zahlen (seit 1. Januar 2000) die PKV-Versicherten im Alter von 21 bis 60 Lebensjahren einen zusätzlichen 10%-igen Zuschlag zu ihrem Tarifbeitrag. Dieser wird in seiner gesamten Beitragshöhe verzinslich angelegt. So können wiederum im Alter zusätzliche Beitragssteigerungen vermieden werden. Dieser Zuschlag gilt zurzeit jedoch allein für den Volltarif für die private Krankenversicherung. Ausgenommen sind Zusatzversicherungen und Tagegeldversicherungen.
Autor: insurance1 agency | 12.11.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

