Was versteht man unter einer Anwartschaftsversicherung?

Inkraftsetzung bzw. Wiederinkraftsetzung der PKV

Für die PKV gibt es das Recht auf Inkraftsetzung oder Wiederinkraftsetzung einer Krankenversicherung. Dieses Recht kann entweder bei Arbeitslosigkeit, Grundwehrdienst oder einem vorübergehenden (nach Absprache auch ausgedehnten) Auslandsaufenthalt über die Anwartschaftsversicherung wahrgenommen werden.

Hierbei unterscheidet man zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaftsversicherung. In der kleinen Variante wird der Gesundheitszustand mit der Inanspruchnahme der Anwartschaft zugrunde gelegt. Wollen sie die Anwartschaftsversicherung in die private Krankenversicherung
( Krankheitskostenvollversicherung ) überführen, empfiehlt sich hinsichtlich der Gesundheitsprüfung bzw. der Tarifgestaltung die große Variante.

Autor: insurance1 agency | 13.11.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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