Wie bin ich eigentlich bei Auslandsaufenthalten in der PKV versichert?

Im Allgemeinen wird zwischen zwei Formen des Auslandsaufenthaltes unterschieden:

I: Der vorübergehende Auslandsaufenthalt

Der Versicherungsschutz der PKV besitzt für den Aufenthalt innerhalb der EU Gültigkeit. Eine zeitliche Begrenzung greift jedoch erst, wenn Sie sich außerhalb der Grenzen der EU aufhalten. Einige Versicherer haben bereits auf diesen Umstand reagiert. Nach Rücksprache erlauben einige Anbieter je nach Tarif bei längeren Auslandsaufenthalten den Versicherungsschutz auch für das außereuropäische Ausland auszuweiten. Allerdings gelten für vorübergehende Auslandsaufenthalte andere Regelungen für das Krankentagegeld (Verdienstausfallversicherung).

II: Der dauernde Auslandsaufenthalt

Zieht man gänzlich ins Ausland und verlagert so auch seinen festen Wohnsitz ins Ausland, lebt der Versicherungsnehmer außerhalb des Spielraumes des Versicherers.
Ferner keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich festgehalten wurden, erlischt bei einem dauernden Auslandsaufenthalt auch das Versicherungsverhältnis.

Autor: insurance1 agency | 13.11.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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