PKV-Verband: Präventionsgesetz nicht auf Kosten der privaten Versicherungswirtschaft

Zur Prävention und Gesundheitsförderung planen Bund und Länder bereits seit Jahren die gesetzliche Verankerung von Grundlagen in einem Präventionsgesetz. Kürzlich hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf für ein Präventionsgesetz vorgelegt, welches u.a. die Einrichtung von Präventionsräten auf Bundes- und Landesebene vorsieht. Bei den Kosten sollen zu deren Unwillen auch die privaten Krankenversicherer beteiligt werden.

Die Pläne zur Einführung eines Präventionsgesetzes gehen auf das Jahr 2004 zurück. Damals hatten sich Bund und Länder bereits auf gemeinsame Eckpunkte geeinigt. Im weiteren Verlauf hatte die damalige Bundesregierung dann auch einen Gesetzentwurf mit dem Titel "Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention" erarbeitet und ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Verabschiedung des Gesetzes scheiterte aber an Einwänden einiger Bundesländer bzw. an den vorgezogenen Bundestagsneuwahlen im September 2005. So konnte das Präventionsgesetz in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr endgültig verabschiedet werden und fiel der Diskontinuität zum Opfer.

Nun hat die Bundesregierung einen neuen Anlauf für ein Präventionsgesetz gestartet und das federführende Bundesgesundheitsministerium einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich im Wesentlichen an den grundsätzlichen Positionen des Gesetzentwurfs der letzten Legislaturperiode orientiert. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Positionen "Prävention" und "Gesundheitsförderung" im deutschen Gesundheitssystem. Geplant ist hierzu u.a. die Einrichtung eines nationalen Präventionsrates sowie entsprechender Räte auf Länderebene, deren Kosten u.a. durch Beteiligung der privaten Krankenversicherer ( Private Krankenversicherung ) gedeckt werden sollen.

Diese geplante Kostenbeteiligung stößt allerdings auf Widerstand in der PKV-Branche. Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) hat sich am 28. November 2007 ausdrücklich gegen eine finanzielle Beteiligung ausgesprochen.

Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbandes, erklärte, die privaten Krankenversicherer würden zwar die Position der Bundesregierung teilen, dass Prävention zu einer umfassenden Strategie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit gehöre. Die Finanzierung der Präventionsräte mit Mitteln der Sozialversicherungen und der PKV zu regeln, sei systematisch aber eine falsche Weichenstellung: Primärprävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dementsprechend über Steuern zu finanzieren und nicht durch Sonderabgaben der Sozialversicherungssysteme bzw. der privaten Versicherungswirtschaft. Leienbach hält die vom Bundesgesundheitsministerium geplante finanzielle Beteilung der PKV-Unternehmen überdies für verfassungswidrig.

Der PKV-Verband plädiert vielmehr dafür, die Aspekte "Prävention" und "Gesundheitsförderung" auf die in Deutschland bereits vorhandene Infrastruktur aufzusetzen, anstatt mit Präventionsräten zusätzliche, administrativ aufwendige Organisationsstrukturen zu schaffen und dadurch Mittel zu binden, die dem eigentlichen Präventionszweck somit nicht mehr zur Verfügung stehen. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 29.11.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

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