Riester-Zulagen gibt es nur für Pflichtversicherte

Die nicht sehr ertragreiche Beratung bei Riester-Verträgen wird oft in ihrer Bedeutung unterschätzt. Dabei ist sie aber gerade bei Kunden, die geringfügig beschäftigt sind, sehr wichtig. Die Riester Rente gilt seit ihrer Einführung 2002 als das ideale Altersvorsorgeprodukt für die Bezieher niedriger Einkommen. Aber die inzwischen erleichterten Bedingungen für die Gewährung der gesetzlichen Zulagen sollten nicht zu dem Schluss verführen, dass dies ein Produkt ist, das ohne umfassende Beratung über Callcenter vertrieben werden kann. Darauf weist ein Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Versicherungsmagazin" (Heft 11/2007, S. 28) hin.

Nach wie vor ist die Struktur von Riester-Verträgen durch die notwendige Zertifizierung und das spezielle Verfahren zur Gewährung der Zulagen recht aufwendig. Das gilt insbesondere für geringfügige Beschäftigungen, sogenannte Mini-Jobs, die nicht über 400 Euro pro Monat liegen. Grundsätzlich hat nur der Anspruch auf die staatlichen Zulagen, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist (vgl. § 79 i.V.m. § 10a Abs. 1 EStG) - dies wird in der Beratungssituation regelmäßig stillschweigend vorausgesetzt. Mini-Jobs sind aber grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreit, es sei denn, der Arbeitnehmer verzichtet ausdrücklich schriftlich gegenüber seinem Arbeitgeber darauf (§ 5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 SGB VI). Ist dies nicht der Fall, bekommt er auch keine Zulagen, wenn ein Riester-Vertrag abgeschlossen wird. Faktisch sieht das in der Praxis so aus, dass sie zuerst gezahlt und später zurückgefordert werden. Um dies zu vermeiden, sollte der Versicherungsvertreter zunächst erfragen, ob eine Verzichtserklärung vorliegt. Sie kann grundsätzlich auch für die Zukunft abgegeben werden. Dann bekommt der Versicherte die Zulagen für den Riester-Vertrag, muss aber auch Beiträge für die Rentenversicherung zahlen. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 04.12.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente

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