Elektronische Versicherungsbestätigung löst Doppelkarte ab

Das Papier hat offensichtlich auch in der Versicherungsbranche ausgedient. Im März 2008 wird die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt. Dieser Versicherungsnachweis löst die bisher für die Zulassung von Kraftfahrzeugen überreichte Doppelkarte ab.

Mit dem neuen Verfahren können Fahrzeugbesitzer künftig noch schneller und unkomplizierter die Anmeldung ihres neuen Autos vornehmen. Sie erhalten von ihrem Versicherer bzw. ihrem persönlichen Versicherungsvermittler einen siebenstelligen Code (VB-Nummer), der von der Zulassungsbehörde in eine zentrale Datenbank eingegeben werden kann. Mit der Eingabe wird dann die hinterlegte eVB mit den notwendigen Daten online sichtbar. So hat die Behörde die Gewissheit, dass eine Deckungszusage für das anzumeldende Fahrzeug besteht.

Durch das eVB-Verfahren erhalten aber nicht nur Versicherungsnehmer einen großen Vorteil und können ihren Versicherungsschutz eindeutig und kurzfristig nachweisen. Auch der Versicherer profitiert von dem Datenaustausch per Mausklick. Er kann den Kundenantrag vollautomatisch bearbeiten und ohne große Zeitverzögerung die Police erstellen und abrechnen. Auch die Zulassungsbehörden können die Bearbeitungszeiten pro Anmeldung deutlich reduzieren und Fehler bei der Übernahme von Versicherungsdaten vermeiden.

Als rechtliche Grundlage dient die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Sie ist bereits am 1. März 2007 in Kraft getreten und hat damit rechtzeitig sowohl für Versicherer als auch für die regionalen Zulassungsstellen die Bestimmungen für den neuen Datenaustausch festgelegt.
[Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 17.12.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung, KFZ - Versicherung

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